
Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Unterweisung – Verantwortung im Arbeitsschutz strukturiert wahrnehmen
Sicherheit am Arbeitsplatz ist kein Zufall, sondern Ergebnis strukturierter Prozesse und klarer Verantwortlichkeiten. Drei zentrale Säulen bilden dabei das Fundament und sind zu dokumentieren: die Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsanweisung und die Unterweisung. Verantwortliche im Arbeitsschutz – ob Geschäftsleitung oder Führungskraft – alle müssen die drei Instrumente kennen, einsetzen und in den betrieblichen Alltag integrieren.
Quadrat VisionZero unterstützt Unternehmen in ganz Deutschland dabei, diese Verantwortung rechtssicher und praxisnah umzusetzen.
1. Gefährdungsbeurteilung – der erste Schritt zu sicherem Arbeiten
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5 ArbSchG). Arbeitgeber sind verpflichtet, vor der Aufnahme einer Tätigkeit und bei jeder Änderung von Arbeitsbedingungen, alle Gefährdungen systematisch zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Welche Gefährdungen müssen beurteilt werden?
Gefährdungen können sich ergeben z.B. durch:
Physikalische Gefährdungen (z. B. Lärm, Hitze, Stolperstellen)
Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Ergonomische und psychische Belastungen
Arbeitsmittel, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung
Organisatorische Faktoren (z. B. Zeitdruck, Schichtarbeit)
Verantwortung & Umsetzung
Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber – Unterstützung erfolgt durch interne oder externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI). Bei Quadrat VisionZero übernehmen erfahrene Experten diese Aufgabe und sorgen auch für eine operative Unterstützung und strukturierte Dokumentation.
Wichtig: Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Akt – sie muss regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Details zur Schulung:
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